Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Kitanetz

Stand 01.08.2023

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von Jürgen Beck - Sozialmarketing angeboten werden. Dies gilt auch für individuell getroffenen Vereinbarungen, wenn und soweit nicht in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen unter Bezugnahme auf diese AGBs oder auf einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird.

1.2 Etwaige anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn Jürgen Beck - Sozialmarketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Nutzungsbedingungen und Vertragsabschluss

2.1 Das Informationsangebot der Website Kitanetz.de ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Bedarf bestimmt. Erlaubt und erwünscht ist die Datennutzung in einem Umfang, der sich durch den typischen Informationsbedarf von Familien oder anderen Privatpersonen ergibt.

2.2 Grundsätzlich verboten ist das systematische Auslesen, Speichern und vervielfältigen des Kitanetz-Datenbestandes. Verboten ist ebenso jegliche Form der kommerzielle Nutzung.

2.3 Inforamtionsangebote, insbesondere durch das Verzeichnis www.kitanetz.de, werden durch Jürgen Beck - Sozialmarketing nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann nicht gegeben werden.

2.4 Alle Angebote von Jürgen Beck - Sozialmarketing sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch einen Auftrag des Vertragspartners und dessen Annahme durch Jürgen Beck - Sozialmarketing zustande. Für den Auftrag genügt eine telefonische oder online durchgeführte Bestellung. Die Annahme des Auftrages kommt entweder mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Rechnung oder spätestens mit der Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen von Jürgen Beck - Sozialmarketing zustande.

§ 3 Zusammenarbeit / Mitwirkung

3.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Jürgen Beck - Sozialmarketing unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Kunde unterstützt Jürgen Beck - Sozialmarketing bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial. Der Kunde wird Jürgen Beck - Sozialmarketing hinsichtlich der von Jürgen Beck - Sozialmarketing zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

3.4 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Jürgen Beck - Sozialmarketing im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Jürgen Beck - Sozialmarketing umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Jürgen Beck - Sozialmarketing die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

§ 4 Umsetzung der Leistungen

4.1 Wird eine Einrichtung oder deren Produkte / Dienstleistungen im Rahmen eines Verzeichnisses abgebildet, ist Jürgen Beck - Sozialmarketing berechtigt, Format, Größe und Anordnung von Bildern den jeweiligen Anforderungen anzupassen. Ebenso ist er berechtigt, Texte nach Bedarf aufzugliedern und, soweit der Inhalt den vereinbarten Umfang überscheitet, zu kürzen. Abweichungen von Standardvorlagen liegen im Ermessen von Jürgen Beck - Sozialmarketing.

4.2 Jürgen Beck - Sozialmarketing ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4.3 Für die technische Umsetzung der angebotenen Leistungen arbeitet Jürgen Beck - Sozialmarketing mit Partnerunternehmen zusammen. Jürgen Beck - Sozialmarketing kann nicht für technisch bedingte Ausfälle und deren Folgen haftbar gemacht werden, die durch Partnerunternehmen verursacht werden. Dies gilt ebenso für alle Einschränkungen und Mängel, die auf Partnerunternehmen zurückzuführen sind.

4.4 Jürgen Beck - Sozialmarketing ist berechtigt, die Zusammensetzung mit in Werbemedien ausgewiesenen Kooperationspartner aktuellen Anforderungen anzupassen.

4.5 Zur Sicherstellung der Qualität von Dienstleistungen ist Jürgen Beck - Sozialmarketing berechtigt, während und nach Ablauf der Leistungserbringung mit dem Kunden telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen.

4.6 Die Garantie auf das Erreichen von Leistungszielen von Stellenanzeigen gilt unter der Voraussetzung, dass die Laufzeit der Anzeige vom Auftraggeber z.B. durch eine Bewerbungsfrist nicht verkürzt wird und dass Jürgen Beck - Sozialmarketing die Möglichkeit eingeräumt wird, die Laufzeit der Anzeige bis zum Erreichen der Leistungsziele zu verlängern.


§ 5 Zahlung und Rechnung

5.1 Die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich vorliegen, auf der Grundlage des Preis- und Leistungsangebotes von Jürgen Beck- Sozialmarketing.

5.2 Monatliche Vergütungen (Grundgebühren) sind im voraus zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

5.3 Bei Erstanmeldung zur Aufnahme in ein kostenpflichtiges Verzeichnis von Jürgen Beck - Sozialmarketing erfolgt die Veröffentlichung erst nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.4 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zustellung der Rechnung online an die Jürgen Beck - Sozialmarketing im Zuge des Auftrages übermittelten E-Mail-Adresse. Wurde eine E-Mail-Adresse nicht explizit angegeben, gilt die Absenderadresse der Auftrags-E-Mail als Geschäftsadresse

5.5 Für die Richtigkeit und den ordnungsgemäßen Abruf der Jürgen Beck - Sozialmarketing vermittelten E-Mail-Adresse ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.6 Wurde kein postalischer Briefverkehr vereinbart, erfolgt bei Zahlungsverzug die Zustellung der Mahnung an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse gemäß §5.1. Für jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,-EUR erhoben.

5.7 Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Kann der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweisen, werden die Verzugszinsen entsprechend niedriger angesetzt.

5.8 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Jürgen Beck - Sozialmarketing darüber hinaus berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die bereitgestellten Leistungen zu sperren. Kommt der Vertragspartner nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen zu wesentlichen Teilen nicht nach, ist Jürgen Beck - Sozialmarketing berechtigt, das Verhältnis fristlos zu kündigen.

5.9 Jürgen Beck - Sozialmarketing ist berechtig, die Preise für die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Etwaige Änderungen, die sich auf bestehende Verträge auswirken, werden den Vertragspartnern mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt. Dem Vertragspartner steht im Falle einer Preiserhöhung das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

5.10 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Jürgen Beck - Sozialmarketing mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Jürgen Beck - Sozialmarketing eine Handling Fee in Höhe von 200,-EUR erheben.


§ 6 Erfüllungs- und Liefertermine

6.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

6.2 Sämtliche von Jürgen Beck - Sozialmarketing genannten Erfüllungs- und Liefertermine sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich zugesichert sind.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Der Vertragspartner muss Jürgen Beck - Sozialmarketing festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Jürgen Beck - Sozialmarketing unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages verlangen.

§ 8 Haftung für Inhalte

8.1 Der Vertragspartner trägt die Verantwortung, dass die von ihm angelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos usw.) frei von Rechten Dritter sind, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt Jürgen Beck - Sozialmarketing von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

8.2 Jürgen Beck - Sozialmarketing haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt Jürgen Beck - Sozialmarketing insoweit von solchen Ansprüchen Dritter frei.

8.3 Jürgen Beck - Sozialmarketing behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz ebenso wie von allen anderen Veröffentlichungen auszuschließen.

§ 9 Haftung

9.1 Jürgen Beck-Sozialmarketing haftet für etwaige Vermögensschäden nur, falls Jürgen Beck - Sozialmarketing eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise Verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

9.2 Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) durch Jürgen Beck - Sozialmarketing nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Jürgen Beck - Sozialmarketing auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt

9.3 Es besteht keine Haftung von Jürgen Beck - Sozialmarketing für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangene Gewinne.

9.4 Soweit keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurde besteht keine Haftung für die missbräuchliche verwendung von Daten, die durch Jürgen Beck - Sozialmarketing im Kundenauftrag im Internet veröffentlicht werden.

9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten jedoch nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt.

9.6 Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat Jürgen Beck - Sozialmarketing die hierdurch bedingten Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussvermögens von Jürgen Beck - Sozialmarketing liegen und deren Auswirkung auf die Vertragsverfüllung durch zumutbare Bemühungen beider Vertragspartner nicht verhindert werden können.

§ 10 Vertragsdauer / Kündigung / Rücktritt

10.1 Soweit vertraglich nichts anders geregelt wurde, endet ein Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten und mit der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Dauer der Dienstleistung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung mit Kündigungsandrohung nachhaltig die Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

§ 11 Leistungsänderungen

11.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Jürgen Beck - Sozialmarketing zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Jürgen Beck - Sozialmarketing äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Jürgen Beck - Sozialmarketing von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

11.2 Jürgen Beck - Sozialmarketing prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Jürgen Beck - Sozialmarketing, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Jürgen Beck - Sozialmarketing dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Jürgen Beck - Sozialmarketing die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

11.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Jürgen Beck - Sozialmarketing dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

11.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

11.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

11.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Jürgen Beck - Sozialmarketing wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

11.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Jürgen Beck - Sozialmarketing berechnet.

11.8 Jürgen Beck - Sozialmarketing ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Jürgen Beck - Sozialmarketing für den Kunden zumutbar ist.

§ 12 Urheberrecht und Datenabruf

12.1 Der Inhalt und die Darstellung der Website www.kitanetz.de ist urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist die Speicherung und Vervielfältigung von hier wiedergegebenem Bildmaterial, von Fotografien oder Grafiken aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

12.2 Der Datenabruf im Kitanetzes orientiert sich an den Bedürfnissen privater Haushalte und ist in diesem Umfang gewünscht und erlaubt.
Ein systematisches Auslesen und Speichern des Datenbestandes ist grundsätzlich und auch in Auszügen nicht gestattet. Jede gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.


§ 13 Sonstiges

13.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

13.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13.3 Jürgen Beck - Sozialmarketing darf den Kunden auf eigenen Websites oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Jürgen Beck - Sozialmarketing darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13.4 Jürgen Beck - Sozialmarketing ist nicht verpflichtet, die ihm vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Bilder und Dokumente nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzusenden oder aufzubewahren.

§ 14 Datenschutz

14.1 Bei Auftragsvergabe werden Persönliche Daten nur in dem Umfang gespeichert, der für eine ordnungsgemäße Abwicklung erforderlich ist.

14.2 Die für die Auftragsabwicklung gespeicherten Daten werden in keinem Falle für andere Zwecke verwendet.

14.3 Passwörter, die im Rahmen der Selbstverwaltung vergeben werden, dürfen nicht an dritte weitergegeben und keinesfalls von dritten genutzt werden

14.4 Weitere Angaben zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzrechtlichen Erklärung: Datenschutzerklärung


§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

15.2 Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand Quedlinburg.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.